Eine Familienstiftung ist eine besondere Form der Stiftung, die sich dadurch auszeichnet, dass ihr Empfängerkreis auf eine bestimmte Familie beschränkt und ihre Einrichtung nur zu bestimmten, eng umschriebenen Zwecken zulässig ist.
Interview mit André M. Bodmer, Partner bei Rahn+Bodmer Co.
Die Bodmer Familienstiftung besteht bereits seit 1782. Was gab damals den Ausschlag zur Gründung dieser Stiftung?
Mit der Gründung der Familienstiftung wurde beabsichtigt, diejenigen Familienmitglieder zu unterstützen, die aktuell und in Zukunft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, sowie für die Ausbildung junger Offiziere. Eine Familienstiftung dient grundsätzlich der Erhaltung des Zusammenhalts innerhalb der Familie und der finanziellen Unterstützung der begünstigten Familienmitglieder in bestimmten Lebenslagen.
Gab es in diesen über 235 Jahren Fälle, wo Ihre Familienstiftung aktiv wurde?
Bis zur Einführung der AHV 1948 wurden Zuwendungen an Familienmitglieder ausgerichtet.
Wer zählt zu den Destinatären einer Familienstiftung?
Nur Angehörige der Familie können von den Leistungen der Stiftung profitieren. Zu den Familienmitgliedern zählen Personen, die durch Blutsverwandtschaft, Ehe oder Adoption miteinander verbunden sind.
Welches sind üblicherweise die Leistungen einer Familienstiftung?
Diese müssen zwingend an eine spezielle Bedarfssituation wie beispielsweise eine Ausbildung oder eine wirtschaftliche Notlage gekoppelt sein. Die Auszahlung von Geldern, die lediglich der Erhöhung des Lebensstandards von Familien dienen, ist nicht erlaubt (Art. 335 ZGB).
Ist der Steueraspekt ein Grund, um eine Familienstiftung zu gründen?
Familienstiftungen geniessen in der Schweiz keine Steuerbefreiung. Bei der Einrichtung der Stiftung stellt das Stiftungsvermögen eine unentgeltliche Zuwendung, d.h. eine Schenkung dar. Als solche unterliegt diese der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer. Zudem sind Zuwendungen der Familienstiftung einkommenssteuerpflichtig. Dies führt dazu, dass heute praktisch keine Familienstiftungen mehr gegründet werden.
Würden Sie aus der heutigen Gesetzesgrundlage die Gründung einer neuen Familienstiftung empfehlen?
Ich bin der Meinung, eine Familienstiftung zu haben, ist etwas sehr Wertvolles und zugleich auch Sinnvolles. Sie hält die Familienmitglieder generationenübergreifend zusammen. Und wenn jemand aus der Familie in Not gerät, gibt es keine Diskussionen, die Familienstiftung wurde ja gerade zu diesem Zweck gegründet. Auf der anderen Seite sind die zulässigen Zwecke einer Familienstiftung so eng umschrieben, dass bei Ausschüttungen keine grosse Flexibilität besteht und die Vermögenswerte so auch in einem gewissen Masse blockiert sind. Zudem federn heutzutage die Sozialversicherungen und weitere soziale Institutionen in der Regel Notsituationen ab, sodass dieser Zweck nicht mehr zwingend durch eine Familienstiftung erfüllt werden muss. Aus diesem Grund und den genannten steuerlichen Aspekten ist die Neugründung einer Familienstiftung nicht in jedem Fall sinnvoll.
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