Finanzplanung

Freizü­gig­keits­gelder indivi­duell anlegen

Wer aufgrund einer Scheidung oder aus arbeits­recht­lichen Gründen Vermögen in einer Freizü­gig­keits­stiftung hat, sollte nach Abklärung seiner Risiko­be­reit­schaft und ‑fähigkeit in Betracht ziehen, sein Geld in Wertschriften anzulegen.

Wertschriften anstelle einer Kontolösung

Der aktuelle Zinssatz auf einem Freizü­gig­keits­konto bewegt sich zwischen 0 und 0.15 %(www.finanzmonitor.ch). Das ergibt bei einem Vermögen von CHF 500’000.- im besten Fall CHF 750.- pro Jahr. Wenn diese Gelder mit einem Anlage­ho­rizont von mehr als fünf Jahren in Wertschriften angelegt werden, dürfte die Rendite im Durch­schnitt zwischen zwei und drei Prozent pro Jahr liegen. Unter Inkauf­nahme eines leicht erhöhten Rendi­te­ri­sikos würde damit ein durch­schnitt­licher Ertrag von CHF 10’000.- bis CHF 15’000.- anfallen.

Ein langer Anlage­ho­rizont ist entscheidend

Mit Wertschriften schwanken zwar die jährlichen Renditen, doch je länger der Anlage­ho­rizont, desto grösser ist die Wahrschein­lichkeit, dass die Zielrendite erreicht wird. Gemäss Bundesamt für Statistik beträgt das durch­schnitt­liche Schei­dungs­alter bei Männern 45 und bei Frauen 43 Jahre. Rechnet man also mit einer Periode von 20 Jahren, während der die Gelder in einer Freizü­gig­keits­stiftung parkiert sind, so ist bei der Auszahlung der Gelder beim Freizü­gig­keits­konto bei der aktuellen Zinssi­tuation ein Ertrag von rund CHF 15’000.-  realis­tisch, während bei der Wertschrif­ten­lösung mit einer erwar­teten Rendite von 2 % ein Ertrag von über CHF 200’000.- möglich ist.

Anlage­lö­sungen nach Mass

Die meisten Freizü­gig­keits­stif­tungen bieten heute auch Fonds mit einem hohen Aktien­anteil an. Gerade bei einem Zeitho­rizont zwischen fünf und 25 Jahren sind Anlagen in Aktien inter­essant. Korrek­turen an den Märkten sind nicht auszu­schliessen, doch haben Aktien in der Vergan­genheit Kursein­brüche langfristig wieder wettge­macht. Ab rund CHF 500’000.- sind auch Inves­ti­tionen in Einzel­titel möglich. Damit können Anlagen in der Freizü­gig­keits­stiftung optimal auf das Gesamt­ver­mögen abgestimmt werden.

Wahl der Freizügigkeitsstiftung

Freizü­gig­keits­stif­tungen können, anders als bei Pensi­ons­kassen, vom Vermö­gens­in­haber frei gewählt werden. Es lohnt sich, die Leistungen verschie­dener Stiftungen zu prüfen. Einige Stiftungen bieten die inter­es­sante Möglichkeit, beim Erreichen des Pensi­ons­alters zwischen Kapital­aus­zahlung und Rente wählen zu können. Auch bei einem Wohnort­wechsel ins Ausland ist das Domizil der Freizü­gig­keits­stiftung von grosser Bedeutung, denn bei der Auszahlung der Gelder kommt der Steuer­tarif der Stiftung zur Anwendung. Wer seine Wertschriften nach der Pensio­nierung ins private Bankdepot einbringen will, kann dies je nach gewählter Freizü­gig­keits­stiftung ohne grosse Kosten­folge tun.

 

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