Wer aufgrund einer Scheidung oder aus arbeitsrechtlichen Gründen Vermögen in einer Freizügigkeitsstiftung hat, sollte nach Abklärung seiner Risikobereitschaft und ‑fähigkeit in Betracht ziehen, sein Geld in Wertschriften anzulegen.
Wertschriften anstelle einer Kontolösung
Der aktuelle Zinssatz auf einem Freizügigkeitskonto bewegt sich zwischen 0 und 0.15 %(www.finanzmonitor.ch). Das ergibt bei einem Vermögen von CHF 500’000.- im besten Fall CHF 750.- pro Jahr. Wenn diese Gelder mit einem Anlagehorizont von mehr als fünf Jahren in Wertschriften angelegt werden, dürfte die Rendite im Durchschnitt zwischen zwei und drei Prozent pro Jahr liegen. Unter Inkaufnahme eines leicht erhöhten Renditerisikos würde damit ein durchschnittlicher Ertrag von CHF 10’000.- bis CHF 15’000.- anfallen.
Ein langer Anlagehorizont ist entscheidend
Mit Wertschriften schwanken zwar die jährlichen Renditen, doch je länger der Anlagehorizont, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Zielrendite erreicht wird. Gemäss Bundesamt für Statistik beträgt das durchschnittliche Scheidungsalter bei Männern 45 und bei Frauen 43 Jahre. Rechnet man also mit einer Periode von 20 Jahren, während der die Gelder in einer Freizügigkeitsstiftung parkiert sind, so ist bei der Auszahlung der Gelder beim Freizügigkeitskonto bei der aktuellen Zinssituation ein Ertrag von rund CHF 15’000.- realistisch, während bei der Wertschriftenlösung mit einer erwarteten Rendite von 2 % ein Ertrag von über CHF 200’000.- möglich ist.
Anlagelösungen nach Mass
Die meisten Freizügigkeitsstiftungen bieten heute auch Fonds mit einem hohen Aktienanteil an. Gerade bei einem Zeithorizont zwischen fünf und 25 Jahren sind Anlagen in Aktien interessant. Korrekturen an den Märkten sind nicht auszuschliessen, doch haben Aktien in der Vergangenheit Kurseinbrüche langfristig wieder wettgemacht. Ab rund CHF 500’000.- sind auch Investitionen in Einzeltitel möglich. Damit können Anlagen in der Freizügigkeitsstiftung optimal auf das Gesamtvermögen abgestimmt werden.
Wahl der Freizügigkeitsstiftung
Freizügigkeitsstiftungen können, anders als bei Pensionskassen, vom Vermögensinhaber frei gewählt werden. Es lohnt sich, die Leistungen verschiedener Stiftungen zu prüfen. Einige Stiftungen bieten die interessante Möglichkeit, beim Erreichen des Pensionsalters zwischen Kapitalauszahlung und Rente wählen zu können. Auch bei einem Wohnortwechsel ins Ausland ist das Domizil der Freizügigkeitsstiftung von grosser Bedeutung, denn bei der Auszahlung der Gelder kommt der Steuertarif der Stiftung zur Anwendung. Wer seine Wertschriften nach der Pensionierung ins private Bankdepot einbringen will, kann dies je nach gewählter Freizügigkeitsstiftung ohne grosse Kostenfolge tun.
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