Mit den Themen Nachlassplanung und Willensvollstreckung startete Rahn+Bodmer Co. im März eine neue Serie von Gesprächsrunden, die sich vor allem an Frauen und ihre Bedürfnisse richtet. Moderiert werden die Anlässe von unseren Spezialistinnen zum Beispiel aus dem Bereich Steuern und Nachlassplanung sowie Kundenberatung.
Was versteht man überhaupt unter Nachlassplanung und wann ist der richtige Zeitpunkt, um diese anzugehen? Was wird sich mit dem Abschluss der Revision des Erbrechts ändern? Nicole Nussbaumer, Leiterin Steuern und Nachlassplanung, sowie Patricia Isner-Sigrist, Kundenberaterin, erläuterten Frauen unterschiedlichsten Alters,
was es beim Thema Nachlassplanung alles zu bedenken gibt und zeigten auf, wo das Gesetz Gestaltungspielraum zulässt.
Ausgangspunkt Ehegüterrecht
Bei Ehepaaren ist das Ehegüterrecht Ausgangspunkt jeder Nachlassplanung. Beide Rechtsbereiche, das heisst sowohl das Ehegüter- als auch das Erbrecht, verteilen das Vermögen im Erbfall zwischen dem erstversterbenden und dem überlebenden Ehegatten. So hat das Ehegüterrecht entscheidende Auswirkungen auf die Grösse des Nachlasses und (nur!) was nicht im Rahmen der güterrechtlichen Aufteilung an den überlebenden Ehepartner geht, gehört zum Erbe des Verstorbenen.
Das Gesetz lässt Gestaltungsspielraum zu
Nach Schweizer Recht gibt es erbrechtlich zwei Gestaltungsintrumente: das einseitige Testament und der bindende Erbvertrag. Die richtige Wahl ist abhängig von der zu regelnden (Familien)-Konstellation, wobei die Auswirkungen dieser Instrumente sehr unterschiedlich sind. Häufig ist die gesetzliche Erbfolge, wenn also keine andere Vereinbarung getroffen wurde, nicht angemessen oder sogar unerwünscht. In der Beratungspraxis erleben wir häufig, dass Ehepaare mit gemeinsamen Kindern einen sogenannten Erbverzichtsvertrag wünschen. Mit dieser Massnahme setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und ihre direkten Nachkommen verzichten beim Tod des Vaters oder der Mutter auf ihren Pflichtteil. Auch bei Patchwork-Familien ist die Form des Erbvertrags als Absicherung sehr beliebt.
Persönliche Situation ist entscheidend
Die EU-Erbrechtsverordnung, die für Todesfälle seit 17. August 2015 in Kraft ist, tangiert unter gewissen Umständen auch die Nachlassplanung von in der Schweiz wohnhaften Familien. Die Revision des Schweizer Erbrechts wird zudem weitere Fragen aufwerfen, aber auch neuen Gestaltungsspielraum schaffen. Das Thema Nachlassplanung ist sehr vielfältig, eine individuelle Betrachtung und Beratung ist in jedem Fall zu empfehlen.
Haben Sie Fragen zum Thema Erbrecht? Ihr Kundenberaterteam von Rahn+Bodmer Co. unterstützt Sie gerne.
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