Anfang November organisierte Rahn+Bodmer Co. zusammen mit seinen externen Partnern, Katrin Keller Lüscher von Legal Experts, Sergio Tarantino von Tarantino Treuhand Aktiengesellschaft und Franziska Müller Tiberini von familienunternehmen.ch eine Diskussionsrunde zum Thema Lohn versus Dividende. Unser Spezialist für die Beratung von Familienunternehmerinnen und –unternehmer, Dominik Staffelbach, fasst die wichtigsten Erkenntnisse im Interview zusammen:
Dominik Staffelbach, weshalb ein Anlass zum Thema Lohn versus Dividende?
Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden in allen Bereichen ihres Lebens als Unternehmer, d.h. auf der Familien‑, Vermögens- und Unternehmerseite. Im Austausch mit unseren Kunden werden wir immer wieder mit der Frage konfrontiert, was sinnvoller sei, einen Lohn oder eine Dividende auszuzahlen. Dieses Thema beschäftigt ein Unternehmer, sobald ein Gewinn erwirtschaftet wird. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Gewinn verwendet werden kann: als Gewinnvortrag in der Bilanz, als Dividendenzahlung an die Aktionäre oder als Lohnzahlung an den Eigentümer.
Weshalb ist dieses Thema gerade jetzt aktuell?
Vor der Unternehmenssteuerreform II im Jahre 2008 hatte sich kaum ein KMU in der Schweiz die Frage nach Lohn versus Dividende gestellt. Die Doppelbesteuerung von Lohn und Dividende machte die Dividende unattraktiv. Die Reform von 2008 änderte diese Tatsache und brachte steuerliche Erleichterung auf der Dividendenebene. Ab Januar 2020 ändert sich die Besteuerung der Dividende auf Bundes- und Kantonsebene erneut und viele Unternehmer stellen sich deshalb wieder die Frage nach dem «richtigen» Verhältnis.
Was ändert sich im Januar 2020?
Im Jahr 2020 tritt die Unternehmenssteuerreform III in Kraft. Betroffen davon sind Eigentümer mit einer qualifizierten Beteiligung von mindestens 10 Prozent. Erst ab dieser Quote greift die privilegierte Besteuerung von Dividenden auf Privatvermögen (sog. Teilbesteuerung). Während sich diese privilegierte Besteuerung bisher auf Bundesebene über 60 % der Beteiligungserträge erstreckte, erhöht sich der zu besteuernde Teil ab Januar 2020 auf 70 %. Auf kantonaler Ebene gilt neu ein Minimum von 50 %, im Kanton Zürich wird ab 2023 ein Satz von 60% gelten. Dadurch wird die Ausschüttung von Dividenden ein gutes Stück unattraktiver.
Wie verhält es sich beim Lohn?
Auf seinen eigenen Lohn bezahlt der Unternehmer Sozialversicherungsabgaben, die bei Dividendenausschüttungen nicht bezahlt werden müssen. Aus diesem Grund prüfen die Sozialversicherungsanstalten/Ausgleichskassen das Verhältnis zwischen Lohn und Dividende und akzeptieren keine zu tiefen Löhne. Dabei wenden die Kassen ein zweistufiges Prüfungsschema an: Erstens die 10 % Dividenden-Regel, das heisst das Verhältnis der Dividende zum Unternehmenswert der Beteiligung und zweitens der branchenübliche Lohn.
Welches sind Ihre Schlussfolgerungen?
Die Diskussion nach den Präsentationen war sehr lebhaft und zeigte einmal mehr die unterschiedlichen Herausforderungen und Facetten eines Unternehmens. Zusammenfassend möchte ich folgende drei Punkte festhalten:
- Das Thema ist sehr komplex und es gibt keine Standardlösung. Es lohnt sich, einen Spezialisten beizuziehen, denn jeder Unternehmer sollte die verschiedenen Aspekte den Gegebenheiten seines Unternehmens anpassen.
- Unternehmer tendieren die Frage «Dividende versus Lohn» auf die Steueroptimierung zu reduzieren. Doch die Lösung erfordert vor allem bei Familienunternehmen weitere Überlegungen. Hier spielen die verschiedenen Bedürfnisse der Familienmitglieder eine wichtige Rolle und diese sind unter Umständen sehr unterschiedlich.
- Sich in der heutigen Zeit selber keinen oder einen sehr tiefen Lohn auszubezahlen ist nicht empfehlenswert. Einerseits aus sozialversicherungstechnischen Fragen, andererseits im Hinblick auf eine mögliche Nachfolge, bei welcher sich eine mit Cash-Bestand gefüllte Bilanz unvorteilhaft auswirken könnte.
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