Finanzplanung

Einkauf in die Pensi­ons­kasse: Was ist zu beachten?

Ein freiwil­liger Einkauf in die Pensi­ons­kasse verbessert die Vorsorge im Alter und bietet steuer­liche Vorteile. Aller­dings bestehen zwischen den verschie­denen Pensi­ons­kassen enorme Diffe­renzen und für den Steuer­vorteil ist der richtige Zeitpunkt der Einzahlung essentiell.

In die Pensi­ons­kasse einge­brachte Gelder sind in der Regel bis zur Pensio­nierung dort blockiert. Nur in wenigen Ausnah­me­fällen, wie etwa für die Finan­zierung von selbst genutztem Wohnei­gentum, kann man die Gelder vorzeitig beziehen. Wir empfehlen deshalb vor einem allfäl­ligen Einkauf, die folgenden vier Kriterien zu beachten oder zu prüfen:

Steuer­ersparnis – gestaf­felte Einzah­lungen sind sinnvoll

Die freiwil­ligen Einkäufe können zu 100 Prozent vom steuer­baren Einkommen abgezogen werden. Insbe­sondere Erwerbs­tätige mit hohen Einkommen erzielen bedeu­tende Steuer­erspar­nisse. Um die Progression zu brechen, empfiehlt es sich, die Einkäufe über mehrere Jahre gestaffelt vorzu­nehmen. Weiter sollte der Einkauf das steuerbare Einkommen auf keinen Fall übersteigen, da der überschies­sende Anteil steuerlich nicht berück­sichtigt werden kann und beim Bezug der Leistung nach Pensio­nierung (entweder als Rente und / oder als Kapital) eine Besteuerung der gesamten Leistung stattfindet.

Zustand der Pensionskasse

Bevor eine Einzahlung erfolgt, sollten die drei folgenden, wichtigen Kennzahlen einer Pensi­ons­kasse geprüft werden: Der Deckungsgrad, der technische Zinssatz und die Versi­cher­ten­struktur. Der Deckungsgrad gibt Auskunft darüber, zu wie viel Prozent die Verpflich­tungen einer Vorsor­ge­ein­richtung mit Vermö­gens­werten gedeckt sind. Ist der Deckungsgrad unter 100 Prozent, so besteht eine Unter­de­ckung und wir raten zu Zurück­haltung bei Einkäufen. Sinkt der technische Zinssatz, der eine Annahme über die wirtschaft­liche Entwicklung und künftige Finanz­mark­ter­träge beinhaltet, so sinkt auch der Deckungsgrad. Der Anteil der Vorsor­ge­ein­rich­tungen mit techni­schen Zinsen unter zwei Prozent nimmt konti­nu­ierlich zu. Auch hier raten wir zur Vorsicht. Nicht zuletzt sollte auch die Versi­cher­ten­struktur angeschaut werden, das heisst die Anzahl aktiv Versi­cherte im Verhältnis zu der Anzahl Renten­be­züger. Befindet sich eine Pensi­ons­kasse in einer Unter­de­ckung, darf sie die im Zeitpunkt der Pensio­nierung garan­tierten Renten­zah­lungen nicht mehr reduzieren, was den Zustand der Kasse weiter verschlechtert.

Auswir­kungen im Todesfall

Vor einem Pensi­ons­kas­sen­einkauf sollte abgeklärt werden, wem dieses Geld im Todesfall zusteht. Bietet die Pensi­ons­kasse keinen Rückgewähr, weil die Risiko­leis­tungen sich nach dem versi­cherten Lohn richten, sind die freiwil­ligen Einkäufe bei einem Todesfall vor der Pensio­nierung verloren. Bietet sie Rückgewähr, werden die getätigten Einkäufe im Todesfall zusätzlich zu einer allfäl­ligen Hinter­las­se­nen­rente oder einem Todes­fall­ka­pital an die Hinter­blie­benen ausbezahlt.

Fristen müssen einge­halten werden

Wer sein Alters­gut­haben oder zumindest ein Teil davon zum Pensio­nie­rungs­zeit­punkt als Kapital beziehen möchte, darf sich nur bis spätestens drei Jahre vorher einkaufen. Tätigt man danach noch Einkäufe, werden die Steuern fällig, die durch den Einkauf gespart wurden.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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