Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse verbessert die Vorsorge im Alter und bietet steuerliche Vorteile. Allerdings bestehen zwischen den verschiedenen Pensionskassen enorme Differenzen und für den Steuervorteil ist der richtige Zeitpunkt der Einzahlung essentiell.
In die Pensionskasse eingebrachte Gelder sind in der Regel bis zur Pensionierung dort blockiert. Nur in wenigen Ausnahmefällen, wie etwa für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, kann man die Gelder vorzeitig beziehen. Wir empfehlen deshalb vor einem allfälligen Einkauf, die folgenden vier Kriterien zu beachten oder zu prüfen:
Steuerersparnis – gestaffelte Einzahlungen sind sinnvoll
Die freiwilligen Einkäufe können zu 100 Prozent vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Insbesondere Erwerbstätige mit hohen Einkommen erzielen bedeutende Steuerersparnisse. Um die Progression zu brechen, empfiehlt es sich, die Einkäufe über mehrere Jahre gestaffelt vorzunehmen. Weiter sollte der Einkauf das steuerbare Einkommen auf keinen Fall übersteigen, da der überschiessende Anteil steuerlich nicht berücksichtigt werden kann und beim Bezug der Leistung nach Pensionierung (entweder als Rente und / oder als Kapital) eine Besteuerung der gesamten Leistung stattfindet.
Zustand der Pensionskasse
Bevor eine Einzahlung erfolgt, sollten die drei folgenden, wichtigen Kennzahlen einer Pensionskasse geprüft werden: Der Deckungsgrad, der technische Zinssatz und die Versichertenstruktur. Der Deckungsgrad gibt Auskunft darüber, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung mit Vermögenswerten gedeckt sind. Ist der Deckungsgrad unter 100 Prozent, so besteht eine Unterdeckung und wir raten zu Zurückhaltung bei Einkäufen. Sinkt der technische Zinssatz, der eine Annahme über die wirtschaftliche Entwicklung und künftige Finanzmarkterträge beinhaltet, so sinkt auch der Deckungsgrad. Der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen mit technischen Zinsen unter zwei Prozent nimmt kontinuierlich zu. Auch hier raten wir zur Vorsicht. Nicht zuletzt sollte auch die Versichertenstruktur angeschaut werden, das heisst die Anzahl aktiv Versicherte im Verhältnis zu der Anzahl Rentenbezüger. Befindet sich eine Pensionskasse in einer Unterdeckung, darf sie die im Zeitpunkt der Pensionierung garantierten Rentenzahlungen nicht mehr reduzieren, was den Zustand der Kasse weiter verschlechtert.
Auswirkungen im Todesfall
Vor einem Pensionskasseneinkauf sollte abgeklärt werden, wem dieses Geld im Todesfall zusteht. Bietet die Pensionskasse keinen Rückgewähr, weil die Risikoleistungen sich nach dem versicherten Lohn richten, sind die freiwilligen Einkäufe bei einem Todesfall vor der Pensionierung verloren. Bietet sie Rückgewähr, werden die getätigten Einkäufe im Todesfall zusätzlich zu einer allfälligen Hinterlassenenrente oder einem Todesfallkapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Fristen müssen eingehalten werden
Wer sein Altersguthaben oder zumindest ein Teil davon zum Pensionierungszeitpunkt als Kapital beziehen möchte, darf sich nur bis spätestens drei Jahre vorher einkaufen. Tätigt man danach noch Einkäufe, werden die Steuern fällig, die durch den Einkauf gespart wurden.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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