Was sollte ein Unternehmer für die Nachfolgeplanung angehen?
Finanzplanung

Famili­en­un­ter­nehmen — gut gerüstet für die unplan­mässige Nachfolgeregelung

Für Famili­en­un­ter­nehmen ist die Nachfol­ge­planung von beson­derer Bedeutung. Ist sie schon bei der planmäs­sigen Regelung anspruchsvoll, so akzen­tu­ieren sich die Heraus­for­de­rungen bei der ausser­or­dent­lichen Nachfol­ge­re­gelung erst recht. Einer­seits ist meist das Haupt­ver­mögen der Familie im Unter­nehmen gebunden und dieses lässt sich nicht so einfach teilen. Anderer­seits ist neben den finan­zi­ellen Ressourcen die quali­fi­zierte Weiter­führung des Unter­nehmens für dessen Fortbe­stand ausschlaggebend.

In der Schweiz müssen rund 10 % der Unter­nehmen unplan­mässig ihre Nachfolge regeln. Eine Scheidung, ein unerwar­teter Todesfall oder eine temporäre Handlungs­un­fä­higkeit können ein Famili­en­un­ter­nehmen in seiner Existenz bedrohen. Das muss nicht sein – es gibt einiges, was Unter­neh­me­rinnen oder Unter­nehmer vorsehen können, um ihr Unter­nehmen und damit auch ihre Familie gegen überra­schende Wendungen zu schützen.

Die vier Pfeiler des Notfall-Kompasses

Für die Planung der unplan­mäs­sigen Nachfolge empfehlen wir eine detail­lierte Ausle­ge­ordnung. Dazu sollte man die gesamte Familie einbe­ziehen, um eventuelle künftige Unstim­mig­keiten zu vermeiden. Die folgenden vier Bereiche gehören dazu:

Versi­cherung bei Tod/Unfall

Eine Versi­che­rungs­lösung hat unter unter­neh­me­ri­schen Aspekten zwei Ziele: Zum einen gilt sie der Absicherung der Hinter­blie­benen mit einem Einkommen im Todesfall des Unter­nehmers. Zum anderen kann die Versi­cherung dazu genutzt werden, um einen Stell­ver­treter für die Weiter­führung des Unter­nehmens einzu­stellen und dessen Lohn zu bezahlen. Viele Unter­nehmer schrecken die hohen Prämien für eine Lebens­ver­si­cherung ab. Doch es gibt günstigere Lösungen über eine Risiko­ver­si­cherung, es lohnt sich diese Möglichkeit mit einem Versi­che­rungs­be­rater zu prüfen.

Finanz­struktur als Herausforderung

Inhaber­ge­führte Unter­nehmen verfügen meist über einen grossen Anteil nicht betriebs­not­we­niger Vermögen. Dies sind etwa nicht ausge­schüttete oder zurück­be­haltene Dividenden, Wertschriften oder Immobilien. Solche Vermögen erschweren eine Nachfolge und können hohe steuer­liche Konse­quenzen mit sich ziehen. Auch eine Überfi­nan­zierung oder ‑kapita­li­sierung des Unter­nehmens oder ein Unter­nehmer-Darlehen erschweren eine rasche Nachfol­ge­re­gelung. Es lohnt sich, die Finanz­struktur in regel­mäs­sigen Abständen zu überprüfen und zu überlegen,  ob diese in Bezug auf eine unplan­mässige Nachfolge verein­facht werden könnte.

Stellvertreterregelung/Vertrauensperson

Wir empfehlen neben dem Stell­ver­treter im Unter­nehmen eine zusätz­liche Vertrau­ens­person zu bestimmen. Diese sollte Zugang haben zu sämtlichen betrieb­lichen Dokumenten und ist im Notfall befugt, grund­le­gende, unter­neh­me­rische Entschei­dungen bis hin zur Unter­neh­mens­schliessung zu treffen. Eventuell ist es sinnvoll, zwei Vertrau­ens­per­sonen zu bestimmen, eine für die betrieb­lichen Belange und die zweite für die privaten Angelegenheiten.

Zivil­recht­liche Grundlagen

In diesem Bereich kann eine Unter­neh­merin oder ein Unter­nehmer viel Vorarbeit leisten. Wir empfehlen das Aufsetzen eines Ehever­trags, einer letzt­wil­ligen Verfügung und eines Vorsor­ge­auf­trags. Detail­lierte Infor­ma­tionen zu den zivil- und güter­recht­lichen Grund­lagen können Sie auf Wunsch gerne bei uns beziehen.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

notablog@rahnbodmer.ch

 


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