Finanzplanung

Schulden und Schuldzinsen

Von: Marianne Gasser

Schuld­zinsen auf der selbst­be­wohnten Liegenschaft

Durch die Debatte um einen System­wechsel in der Besteuerung des Wohnei­gentums und der damit verbun­denen allfäl­ligen Abschaffung des Eigen­miet­werts rückt auch die Abzugfä­higkeit der Schuld­zinsen wieder in den Fokus. Sollte der Eigen­mietwert aufge­hoben werden, so könnten auch die Schuld­zinsen auf dem selbst­be­wohnten Liegen­schaf­ten­ei­gentum (Wohn- und Ferien­do­mizil) nicht weiter in Abzug gebracht werden.

Weitere Schuld­zinsen

Hypothe­kar­zinsen auf vermie­teten Liegen­schaften wären hingegen ebenso wenig betroffen wie Zinsen auf Privat­dar­lehen und Krediten.

Maximale Höhe des Abzugs

Schuld­zinsen können maximal im Umfang der Erträge aus beweg­lichem und unbeweg­lichem Privat­ver­mögen, die in dem betref­fenden Jahr fällig wurden, plus zusätz­lichen CHF 50’000.- abgezogen werden. Ohne Vermö­gens­er­träge können Schuld­zinsen also bis zum Betrag von CHF 50’000.- geltend gemacht werden.

Wo fällt die Besteuerung an?

Die Schuld­zinsen und die Schulden werden propor­tional nach Lage der Aktiven verlegt. Besteht zum Beispiel eine Hypothek für ein Ferienhaus in einem anderen Kanton, werden die Zinsen nicht vollum­fänglich diesem Objekt zugewiesen, sondern könnten je nach Vermö­gens­ver­hält­nissen theore­tisch auch mehrheitlich im Wohnsitz­kanton zu einer Einkom­mens­min­derung beitragen oder in weiteren Kantonen, in denen eine Steuer­pflicht besteht.

Negativ­zinsen sind keine Schuldzinsen

Bezahlte Negativ­zinsen werden nicht zu den Schuld­zinsen gezählt. Diese können jedoch in der Steuer­erklärung unter Vermö­gens­ver­wal­tungs­kosten dekla­riert werden.

Leasing­kosten sind für Privat­per­sonen nicht abzugfähig

Leasing­raten sind bei privater Nutzung des Gegen­standes nicht als Schuld­zinsen abzugs­fähig, dies obschon Finan­zie­rungs­kosten entstehen.

Kosten bei einer Hypothekenablösung

In unserem Blogar­tikel «Vorzeitige Ablösung einer Hypothek» erläutert Tiziano Foiera die verschie­denen Szenarien bei einer Hypothekenablösung.

Sämtliche Ausfüh­rungen gelten für natür­liche Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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