Finanzplanung

Volks­in­itiative «Für eine soziale Klima­po­litik – steuerlich gerecht finanziert»

Mit der am 4. März 2024 mit lediglich knapp 110’000 Stimmen zustande gekom­menen Volks­in­itiative «Für eine soziale Klima­po­litik – steuerlich gerecht finan­ziert (Initiative für eine Zukunft)« fordert die JUSO Schweiz die Einführung einer natio­nalen Erbschafts- und Schen­kungs­steuer auf dem Nachlass und den Schen­kungen von natür­lichen Personen.

Der Bundesrat lehnt die Volks­in­itiative aus verschie­denen Gründen und ohne Gegen­vor­schlag ab. Er sagt, die Initiative stelle kein taugliches Mittel dar, um die von den Initi­an­tinnen und Initi­anten gefor­derten Klima­ziele zu erreichen. Gleich­zeitig gefährde sie die Attrak­ti­vität des Standorts Schweiz und damit die heutigen Steuer­ein­nahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. 

Die in der Initiative gefor­derten Massnahmen zur Verhin­derung von Steuer­ver­meidung, insbe­sondere in Bezug auf den Wegzug von Steuer­pflich­tigen aus der Schweiz, sollen bei einer Annahme rückwirkend auf den Abstim­mungstag in Kraft gesetzt werden. Diese Formu­lierung sorgt für grosse Verun­si­cherung, weshalb die Initiative bereits vor der Abstimmung immense Wellen schlägt. Nachfolgend werden einige Aspekte beleuchtet: 

Eine Frage der Bewertung 

Die Initiative sieht vor, dass die ersten 50 Millionen Schweizer Franken, welche verschenkt oder vererbt werden, nicht der Besteuerung unter­liegen. Erst ein darüber­lie­gender Betrag wird mit einem Steuersatz von 50 Prozent erfasst. Es stellt sich somit die Frage nach der Bewertung von Vermö­gens­werten, für die es keinen leicht erkenn­baren Markt- oder Börsenwert gibt, wie beispiels­weise für Liegen­schaften oder Unter­nehmen ohne Börsenwert. Hierzu lässt sich der Initiative keine Regelung entnehmen. Ausgangs­punkt dürfte voraus­sichtlich der Vermö­gens­steu­erwert bilden, welcher durch eine Bewertung oder eine Schätzung ermittelt werden muss.  Da Bewer­tungen immer mit Unschärfen behaftet sind, dürfte sich viel Ermes­sens­spielraum bzw. Diskus­si­ons­po­tenzial ergeben. 

Keine Ausnahmen für Kinder oder Ehegatten und bei der Unter­neh­mens­nach­folge   

Der Initia­tivtext sieht keine Ausnahmen vor, das heisst sobald der Freibetrag überschritten wird, fällt die Steuer an. Diese Ausgangslage stellt insbe­sondere Unter­neh­me­rinnen und Unter­nehmer vor Probleme, deren Vermögen haupt­sächlich in einer Firma gebunden ist. In einem Todesfall oder bei der Unter­neh­mens­nach­folge sähe man sich bei Annahme der Initiative mit einer möglichen schwer finan­zier­baren Millio­nen­for­derung des Fiskus konfron­tiert. In der Konse­quenz müsste das Unter­nehmen oder Teile davon veräussert werden, was schon heute Betroffene über einen möglichen Wegzug aus der Schweiz laut nachdenken lässt und einen grossen medialen Aufruhr verur­sacht hat. Dies dürfte mit nicht abschätz­baren Folgen für den Wirtschafts­standort Schweiz einhergehen. 

Letzter Ausweg – Wegzug?  

Gemäss dem Initia­tivtext soll eine Steuer­ver­meidung insbe­sondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz verhindert werden. Diese Regelung soll rückwirkend auf das Annah­me­datum der Initiative anwendbar sein, was Unsicherheit schafft und Fragen zur Gültigkeit der Initiative aufwirft. Zur Verhin­derung eines solchen Wegzugs, wären folgende Massnahmen denkbar: 

  • Passentzug, Schuld­verhaft etc.
  • Wegzugs­steuer
  • Vollstre­ckungs­hilfe  
  • Nachwir­kendes Besteuerungsrecht 

Der Bundesrat steht einer Wegzugs­steuer ablehnend gegenüber. Ein Verbot eines Wegzugs, beispiels­weise mittels Passentzug oder Kapital­ver­kehrs­kon­trolle schliesst er gar aus. Grund­sätzlich denkbar wäre demge­genüber ein nachwir­kendes Besteue­rungs­recht. Dieses könnte zur Anwendung gelangen, wenn eine Person nach dem Wegzug ins Ausland zeitnah eine Schenkung tätigt, nicht jedoch, wenn die Person kurz nach dem Wegzug verstirbt. Auch diesbe­züglich bestehen jedoch Vorbe­halte, da die Schweiz zum jetzigen Zeitpunkt noch mit keinem Staat die Vollstre­ckungs­hilfe für Erbschafts­steu­er­for­de­rungen vereinbart hat. 

Wie weiter?

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die von der Initiative poten­ziell betrof­fenen Personen möglichst schnell Klarheit über deren allfäl­ligen Umsetzung erhalten müssen, weshalb die Ausar­beitung einer Botschaft zuhanden des Parla­ments beauf­tragt wurde. Die Botschaft wird bis spätestens Anfang Februar 2025 erwartet und wird sich zur Auslegung der Volks­in­itiative und zu ihrer möglichen Umsetzung äussern. Eine Volks­ab­stimmung zur Initiative der JUSO könnte Ende 2026 statt­finden. Die letzte Erbschafts­steu­er­reform wurde 2015 von Volk und Ständen klar abgelehnt.

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