Finanzplanung

Aktueller Stand der «Erbschafts­steu­er­initiative»

Die vieldis­ku­tierte Volks­in­itiative «Für eine soziale Klima­po­litik – steuerlich gerecht finan­ziert (Initiative für eine Zukunft)» der JUSO sieht die Einführung einer Bundeserb­schafts- und Schen­kungs­steuer vor. Die Steuer beträgt 50 Prozent und wird ab einem einma­ligen Freibetrag von CHF 50 Millionen erhoben. Der Rohertrag aus der Steuer soll zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone gehen. Die Steuer­ein­nahmen sind zweck­ge­bunden und müssen für die «sozial gerechte Bekämpfung der Klima­krise» und den «dafür notwen­digen Umbau der Gesamt­wirt­schaft» verwendet werden. Im Falle der Annahme sieht die Initiative eine rückwir­kende Anwendung der Bestim­mungen auf den Zeitpunkt der Abstimmung vor. 

Bundesrat lehnt Initiative ab

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Initiative verab­schiedet und lehnt diese ohne direkten Gegen­entwurf oder indirekten Gegen­vor­schlag ab. Schät­zungen zeigen, dass die Initiative beim Bund und insbe­sondere bei den Kantonen und Gemeinden zu Minder­ein­nahmen aufgrund von Abwan­de­rungs­ef­fekten führen könnte. Ausserdem setze sie falsche Anreize im Klima­schutz und würde die Attrak­ti­vität der Schweiz als Wohnsitz­staat für vermö­gende Personen klar senken. 

Gültigkeit der Initiative und mögliche Wegzugsbesteuerung 

Der Bundesrat hat die Initiative detail­liert geprüft und erachtet sie, gestützt auf die Bundes­ver­fassung sowie aufgrund einer jahrzehn­te­langen Praxis von Bundesrat und Parlament, für gültig. Die schäd­liche Vorwirkung, die die Initiative aufgrund der Rückwirkung verur­sache, sei jedoch staats­po­li­tisch bedenklich. Konkret gilt die Rückwirkung für die nach einer allfäl­ligen Annahme der Volks­in­itiative tatsächlich ausge­rich­teten Erbschaften und Schen­kungen. Die in der Übergangs­be­stimmung ebenfalls vorge­se­henen rückwirkend anzuwen­denden Ausfüh­rungs­be­stim­mungen zur Bekämpfung der Steuer­ver­meidung – insbe­sondere im Hinblick auf den Wegzug aus der Schweiz – könnten hingegen erst ab deren Erlass (und damit nicht rückwirkend) angewendet werden. Es sei ohnehin unklar, welche Massnahmen zur Verhin­derung von Steuer­ver­meidung überhaupt in Frage kommen und inter­na­tional auch durch­ge­setzt werden können. Eine Wegzugs­be­steuerung schliesst der Bundesrat aus, da ein Wegzug nicht per se nur zur Steuer­ver­meidung erfolge. 

Somit bleibt es nach heutigem Erkennt­nis­stand aufgrund der Ausfüh­rungen in der Botschaft möglich, einen Wegzug aus der Schweiz erst nach Annahme der Initiative zu erwägen, womit poten­ziell Betroffene das Abstim­mungs­er­gebnis abwarten können. Dies wäre jedoch höchstens bis zum Inkraft­treten der Übergangs- bzw. Ausfüh­rungs­be­stim­mungen ohne Steuer­folgen möglich. 

Was können poten­ziell Betrof­fenen tun?

Auch wenn einzelne Bestim­mungen der Initiative rückwirkend zur Anwendung kommen, sind sie frühestens ab dem Abstim­mungs­datum gültig. Somit bleiben Planungs­mass­nahmen bis zum allfäl­ligen Inkraft­treten möglich. Denkbare Massnahmen sind:

  • Erbvor­bezug und Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation (mit oder ohne Nutzniessung) 
  • güter­recht­liche Dispo­si­tionen (Ehevertrag)    
  • Vornahme von Schen­kungen und Vergabungen
  • Die Übertragung von Vermö­gens­werten auf selbständige Strukturen 

Initiative könnte sogar zu Minder­ein­nahmen führen

Der Bundesrat lehnt die Initiative auch aus fiska­li­schen Gründen ab. In der Schweiz verfügen schät­zungs­weise rund 2’500 Personen über ein Vermögen von mehr als CHF 50 Millionen. Diese Vermögen belaufen sich zusammen auf rund CHF 500 Milli­arden, was bei einer allfäl­ligen Annahme der Initiative ein theore­ti­sches Ertrags­po­tenzial von über CHF  4 Milli­arden ergibt. Aller­dings kommt ein in Auftrag gegebenes Gutachten der Eidge­nös­si­schen Steuer­ver­waltung (ESTV) zum Schluss, dass zwischen 77 und 93 Prozent dieses Steuer­sub­strates aufgrund von Abwan­derung verloren gehen könnte. Eigene Schät­zungen der ESTV, welche auf einer zusätz­lichen Daten­er­hebung bei den Kantonen basieren, gehen gar von einer Bandbreite von 85 bis 98 Prozent aus.

Damit reduzieren sich die Erträge aus der vorge­schla­genen Erbschafts- und Schen­kungs­steuer auf geschätzte CHF 100 bis 650 Millionen.

Diesen deutlich gerin­geren Einnahmen stünden ausserdem auch noch bedeu­tende Ausfälle bei anderen Steuer­arten gegenüber, weshalb unter dem Strich mit deutlichen Minder­ein­nahmen zu rechnen ist. 

Wie sieht der weitere Fahrplan aus?     

Die Initiative geht nach der Prüfung durch den Bundesrat in die Räte zur parla­men­ta­ri­schen Diskussion und Beschluss­fassung. Danach erfolgt die Volks­ab­stimmung. Stand heute geht man davon aus, dass das Parlament seine Abstim­mungs­emp­fehlung noch 2025 abgeben wird und die Volks­ab­stimmung somit bereits 2026 statt­finden könnte. 

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