Ein Schlaganfall, eine Alzheimer-Demenz oder andere neurodegenerative Erkrankung kann jeden treffen. Eine damit verbundene Urteilsunfähigkeit hat ohne Vorsorgeauftrag weitreichende Konsequenzen – auch für verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Paare.
Ein Vorsorgeauftrag ist ein Instrument zur Selbstbestimmung: Die betroffene Person entscheidet selbst, wer sich im Falle einer Urteilsunfähigkeit um ihre Anliegen kümmert.
Vertretungsrecht ist nur bedingt wirksam
Viele verheiratete oder in einer Partnerschaft lebende Personen denken, dass sie keinen Vorsorgeauftrag benötigen. Das ist nur bedingt richtig. Das Gesetz sieht bei einer Urteilsunfähigkeit zwar ein Vertretungsrecht des Ehepartners bzw. des eingetragenen Partners vor, doch dies ist ein beschränktes Recht. Es umfasst nur Handlungen, die der Deckung des gewöhnlichen Unterhalts sowie der ordentlichen Verwaltung des Einkommens und der Vermögenswerte dienen.
Bereits ein Aktienkauf könnte problematisch sein
Nur was im Gesamtzusammenhang des zu verwaltenden Vermögens als Handlung von relativ geringer Tragweite anzusehen ist, zählt zur ordentlichen Verwaltung. Was darüber hinausgeht, gehört zur ausserordentlichen Verwaltung und bedarf der Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), womit schnelle Entscheide nicht mehr möglich sind.
Schriftlichkeit ist zwingend
Der Vorsorgeauftrag regelt die Personen- und Vermögensvorsorge und kann nach Bedarf sehr detailliert verfasst werden. Es können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen für die Vertretung beauftragt werden. Der Vorsorgeauftrag muss entweder eigenhändig geschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Dieser kann zum Beispiel bei einer Bank deponiert oder ganz einfach zuhause aufbewahrt werden. Wer einen Vorsorgeauftrag verfasst, trifft wichtige Entscheidungen für die Zukunft und erleichtert seinem Umfeld den Umgang mit einer ohnehin sehr anspruchsvollen Situation.
Haben Sie Fragen zum Thema Vorsorgeauftrag? Ihr Kundenberaterteam von Rahn+Bodmer Co. unterstützt Sie gerne.
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