Für Familienunternehmen ist die Nachfolgeplanung von besonderer Bedeutung. Ist sie schon bei der planmässigen Regelung anspruchsvoll, so akzentuieren sich die Herausforderungen bei der ausserordentlichen Nachfolgeregelung erst recht. Einerseits ist meist das Hauptvermögen der Familie im Unternehmen gebunden und dieses lässt sich nicht so einfach teilen. Andererseits ist neben den finanziellen Ressourcen die qualifizierte Weiterführung des Unternehmens für dessen Fortbestand ausschlaggebend.
In der Schweiz müssen rund 10 % der Unternehmen unplanmässig ihre Nachfolge regeln. Eine Scheidung, ein unerwarteter Todesfall oder eine temporäre Handlungsunfähigkeit können ein Familienunternehmen in seiner Existenz bedrohen. Das muss nicht sein – es gibt einiges, was Unternehmerinnen oder Unternehmer vorsehen können, um ihr Unternehmen und damit auch ihre Familie gegen überraschende Wendungen zu schützen.
Die vier Pfeiler des Notfall-Kompasses
Für die Planung der unplanmässigen Nachfolge empfehlen wir eine detaillierte Auslegeordnung. Dazu sollte man die gesamte Familie einbeziehen, um eventuelle künftige Unstimmigkeiten zu vermeiden. Die folgenden vier Bereiche gehören dazu:
Versicherung bei Tod/Unfall
Eine Versicherungslösung hat unter unternehmerischen Aspekten zwei Ziele: Zum einen gilt sie der Absicherung der Hinterbliebenen mit einem Einkommen im Todesfall des Unternehmers. Zum anderen kann die Versicherung dazu genutzt werden, um einen Stellvertreter für die Weiterführung des Unternehmens einzustellen und dessen Lohn zu bezahlen. Viele Unternehmer schrecken die hohen Prämien für eine Lebensversicherung ab. Doch es gibt günstigere Lösungen über eine Risikoversicherung, es lohnt sich diese Möglichkeit mit einem Versicherungsberater zu prüfen.
Finanzstruktur als Herausforderung
Inhabergeführte Unternehmen verfügen meist über einen grossen Anteil nicht betriebsnotweniger Vermögen. Dies sind etwa nicht ausgeschüttete oder zurückbehaltene Dividenden, Wertschriften oder Immobilien. Solche Vermögen erschweren eine Nachfolge und können hohe steuerliche Konsequenzen mit sich ziehen. Auch eine Überfinanzierung oder ‑kapitalisierung des Unternehmens oder ein Unternehmer-Darlehen erschweren eine rasche Nachfolgeregelung. Es lohnt sich, die Finanzstruktur in regelmässigen Abständen zu überprüfen und zu überlegen, ob diese in Bezug auf eine unplanmässige Nachfolge vereinfacht werden könnte.
Stellvertreterregelung/Vertrauensperson
Wir empfehlen neben dem Stellvertreter im Unternehmen eine zusätzliche Vertrauensperson zu bestimmen. Diese sollte Zugang haben zu sämtlichen betrieblichen Dokumenten und ist im Notfall befugt, grundlegende, unternehmerische Entscheidungen bis hin zur Unternehmensschliessung zu treffen. Eventuell ist es sinnvoll, zwei Vertrauenspersonen zu bestimmen, eine für die betrieblichen Belange und die zweite für die privaten Angelegenheiten.
Zivilrechtliche Grundlagen
In diesem Bereich kann eine Unternehmerin oder ein Unternehmer viel Vorarbeit leisten. Wir empfehlen das Aufsetzen eines Ehevertrags, einer letztwilligen Verfügung und eines Vorsorgeauftrags. Detaillierte Informationen zu den zivil- und güterrechtlichen Grundlagen können Sie auf Wunsch gerne bei uns beziehen.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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