Von: Marianne Gasser
Schuldzinsen auf der selbstbewohnten Liegenschaft
Durch die Debatte um einen Systemwechsel in der Besteuerung des Wohneigentums und der damit verbundenen allfälligen Abschaffung des Eigenmietwerts rückt auch die Abzugfähigkeit der Schuldzinsen wieder in den Fokus. Sollte der Eigenmietwert aufgehoben werden, so könnten auch die Schuldzinsen auf dem selbstbewohnten Liegenschafteneigentum (Wohn- und Feriendomizil) nicht weiter in Abzug gebracht werden.
Weitere Schuldzinsen
Hypothekarzinsen auf vermieteten Liegenschaften wären hingegen ebenso wenig betroffen wie Zinsen auf Privatdarlehen und Krediten.
Maximale Höhe des Abzugs
Schuldzinsen können maximal im Umfang der Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Privatvermögen, die in dem betreffenden Jahr fällig wurden, plus zusätzlichen CHF 50’000.- abgezogen werden. Ohne Vermögenserträge können Schuldzinsen also bis zum Betrag von CHF 50’000.- geltend gemacht werden.
Wo fällt die Besteuerung an?
Die Schuldzinsen und die Schulden werden proportional nach Lage der Aktiven verlegt. Besteht zum Beispiel eine Hypothek für ein Ferienhaus in einem anderen Kanton, werden die Zinsen nicht vollumfänglich diesem Objekt zugewiesen, sondern könnten je nach Vermögensverhältnissen theoretisch auch mehrheitlich im Wohnsitzkanton zu einer Einkommensminderung beitragen oder in weiteren Kantonen, in denen eine Steuerpflicht besteht.
Negativzinsen sind keine Schuldzinsen
Bezahlte Negativzinsen werden nicht zu den Schuldzinsen gezählt. Diese können jedoch in der Steuererklärung unter Vermögensverwaltungskosten deklariert werden.
Leasingkosten sind für Privatpersonen nicht abzugfähig
Leasingraten sind bei privater Nutzung des Gegenstandes nicht als Schuldzinsen abzugsfähig, dies obschon Finanzierungskosten entstehen.
Kosten bei einer Hypothekenablösung
In unserem Blogartikel «Vorzeitige Ablösung einer Hypothek» erläutert Tiziano Foiera die verschiedenen Szenarien bei einer Hypothekenablösung.
Sämtliche Ausführungen gelten für natürliche Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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