Finanzplanung

Pensio­nierung Schritt für Schritt

Der Übergang vom Erwerbs­leben in die Pensio­nierung stellt eine nicht zu unter­schät­zende Verän­derung im Leben dar. Ein schritt­weiser Übergang in den dritten Lebens­ab­schnitt bietet viele Vorteile — Steuern sparen inklusive.

Der Wunsch, die Erwerbs­aufgabe indivi­duell zu gestalten, nimmt in der Schweiz seit Jahren zu. Nicht selten wird zudem die Erwerbs­aufgabe mit einer voran­ge­henden Reduktion des Arbeits­pensums verbunden.

Eine schritt­weise Erwerbs­aufgabe kann sich lohnen

Eine vollständige Erwerbs­aufgabe vor dem ordent­lichen Renten­alter hat beispiels­weise zur Folge, dass die Alters­leis­tungen aus der Pensi­ons­kasse — unter Umständen — stark reduziert ausfallen. Zudem muss die Einkom­mens­lücke bis zum Beginn der AHV-Alters­rente finan­ziell überbrückt werden. Selbst bei einem Vorbezug der AHV-Alters­rente bleibt die Beitrags­pflicht in jedem Fall bis zur ordent­lichen Pensio­nierung bestehen.

Eine schritt­weise Erwerbs­aufgabe kann hier in vielfacher Hinsicht Nutzen stiften: Wenn beispiels­weise anstelle einer vollstän­digen Pensio­nierung mit Alter 63 das Erwerbs­pensum bereits ab Alter 61 um 50% reduziert und dafür bis Alter 65 fortge­setzt wird, resul­tiert insgesamt eine identische Brutto­lohn­summe (siehe Abbildung).

Übersicht Steuern bei teilweiser Pensionierung

Steuern sparen inklusive

Bei der Variante mit Teilpen­sio­nierung verteilt sich das Einkommen aller­dings auf mehr Steuer­jahre, wodurch die Belastung aufgrund der Progression deutlich tiefer ausfällt. Im gewählten Beispiel resul­tiert insgesamt ein Steuer­vorteil von CHF 20’000. Zudem entfallen die AHV-Nicht­er­werbs­tä­ti­gen­bei­träge ab Alter 63, die sonst im äussersten Fall (ab Vermögen von rund CHF 8.7 Mio.) bis zur Pensio­nierung mit über CHF 50’000 zu Buche geschlagen hätten.

Eine Finanz­planung bietet Entscheidungsgrundlagen

Eine fundierte Finanz­planung schliesst selbst­ver­ständlich auch die Guthaben der Pensi­ons­kasse ein und weitere Elemente der Vorsor­ge­planung wie etwa den Bezug der Guthaben aus der 3. Säule sowie den Möglich­keiten des flexiblen Leistungs­bezugs in der AHV. Das Thema ist weitrei­chend, eine profes­sio­nelle Beratung unter­stützt Sie bei der Entschei­dungs­findung und hilft Ihnen, Ihre Jahre nach der Pensio­nierung finan­ziell bestmöglich zu gestalten.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

notablog@rahnbodmer.ch


Weitere Beiträge von