Erbrechtsrevision und Unternehmens-erbrecht
Der erste Revisionsschritt tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.
Der erste Revisionsschritt tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.
Eigengut und Errungenschaft sollten strikte getrennt werden.
Das Gesetz lässt Gestaltungsspielraum zu.
Stiefkinder gehen leer aus