Tücken der Erbengemeinschaft
Vermögen und Erträge müssen ab dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers versteuert werden.
Vermögen und Erträge müssen ab dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers versteuert werden.
Was ändert sich?
Eine professionelle Vertrauensperson unterstützt und entlastet die Trauerfamilie.
Auch das Vorsorgevermögen sollte Teil einer Nachlassplanung sein.
Ein Erbvertrag ebnet den Weg.