Geben Sie Ihr Vermögen gemäss Ihren Wünschen weiter
Die gesetzlichen Bestimmungen lassen in güter- und erbrechtlichen Belangen grossen Spielraum, um mit individuellen Regelungen persönliche Wünsche berücksichtigen zu können. Nichtstun führt bei diesem Thema oft zu unerwünschten Resultaten mit weitreichenden Konsequenzen. Zudem vermeiden Sie mit einer rechtzeitigen Planung der Vermögensnachfolge unnötige Steuerfolgen.
Unsere Erbschaftsspezialistinnen und Erbschaftsspezialisten erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine langfristige Nachlassplanung, bei der die ehegüter- und erbrechtliche Situation geprüft und die notwendigen Dokumente rechtsgültig erstellt werden. Dabei werden auch Themen wie Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag einbezogen. So ist sichergestellt, dass auch im medizinischen Notfall und bei längerfristigem Verlust der Urteilsfähigkeit wichtige Entscheide gemäss Ihren Wünschen gefällt werden können.
Gerne amten wir als Ihre Willensvollstrecker
Die Umsetzung des letzten Willens im Sinne des oder der Verstorbenen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Als Aussenstehende agieren wir neutral und engagieren uns für eine rasche und einvernehmliche Nachlassteilung. Wir kümmern uns um alle anstehenden finanziellen, steuerrechtlichen sowie juristischen Belange und entlasten die Erbinnen und Erben in der Zeit der Trauer von administrativen Aufgaben. Dabei sind wir stets bemüht, kompromissfähige Lösungen zu finden.